Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht Uelzener Str. 40, 21335 Lüneburg

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Empfohlene Bewertungen

Rechtsanwaltskanzlei Gehrmann
06.10.2023
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht
Danke an die Richterinnen und Richter des 13. Senats, dass sie uns ein Fünkchen Glauben an den Schutz unserer Grundrechte zurückgaben und sich gegen Diskriminierung stark machten. Möge Gott sie segnen!Herzliche GrüßeChristian GehrmannRechtsanwalt
Jan Wehn Karpendehl
15.09.2023
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht
Absolut grundgesetztreu. Fakten vor Panik, Auch Not kennt kein Gebot außer dem Grundgesetz. Ich wünschte mehr deutsche Gerichte waren so verfassungsliebend, insbesondere ein spezielles in Karlsruhe
Xandor Blu
18.08.2023
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht
Es ist traurig, dass es eines OVG bedarf, um unangemessene Einschränkungen der Bürgerfreiheit zu erkennen und, sofern beschlossen, wieder abzustellen.Ich bin froh und dankbar, dass es diese Instanz gibt.Danke!
E. H.
30.07.2023
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht
Das OVG Lüneburg begibt sich sich m.E. mit der Aufhebung des Böllerverbotes auf eine juristisch schwierige Auslegung. Die Freiheit des Einzelnen kann nicht vor dem Wohl vieler Menschen enden. Juristerei muss auch auf den gesellschaftlichen und menschlichen Kontext schauen. Tut sie auch, so gut wie immer! Doch hier: Subsumtion allein der Paragraphen entlang reicht nicht. Es gäbe viel aus juristischer und wohl aus richterlicher Sicht dazu zu schreiben. Doch wer es jetzt noch nicht gemerkt hat, wo wir in dieser Pandemie-Zeit stehen und wozu Regeln und Vorschriften da sind, wird sich auch weiterhin gemeinschaftlichen Sichtweisen verschließen. Ich meine damit nicht die Richterinnen und Richter, sondern Klagesteller in derart gelagerten Ansinnen. Die RichterInnen des OVG haben die Rechte des Einzelnen korrekt im Blick gehabt haben, aber Recht ist eben nicht statisch. Genau so wie es fragwürdig ist, wenn das Maske-Tragen" schon eine Einschränkung von Freiheit bedeutet
Picco Lone
26.07.2023
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht
Endlich entscheidet ein Gericht nach Fakten und Daten und erledigt seine Arbeit gemäß Berufung. Da sollte sich das Verfassungsgericht mal ne Scheibe abschneiden oder besser noch das Amt zur Verfügung stellen. Daumen hoch für das OVG Lüneburg. VG Grüße aus Nienburg Weser.
M. W.
26.07.2023
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Ich bin geimpft und sage Daaaankeee!!Es darf keine Spaltung geben.Meine Hoffnung ist zurück!!! Es gibt Grundrechte für alle!!Liebe Grüsse an alle Menschen mit oder ohne Impfung!!Frohe Weihnachten und Gottes Segen allen Menschen!!
Patrick Peterson
22.07.2023
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht
Ich bedanke mich herzlichst bei dem Richter, der unsere Grundrechte bewahrt hat und die 2G-Regelung außer Kraft gesetzt hat. Diese Entscheidung, zeigt mir, dass es noch Hoffnung für Menschen gibt, die den Glauben an unser Grundgesetz bereits verloren hatten !

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