Landesarbeitsgericht Niedersachsen Leonhardtstraße 15, 30175 Hannover

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Eigenschaften

  • Rollstuhlgerechter Eingang
  • Rollstuhlgerechter Parkplatz

Empfohlene Bewertungen

#dampflokdennis Stephan
25.10.2023
Landesarbeitsgericht Niedersachsen
Wir waren zum Hospitieren als Besucher da, man hat uns alles gezeigt und erklärt - das war super und hat uns allen viel geholfen. Vielen Dank.
Ivana Fabian
11.10.2023
Landesarbeitsgericht Niedersachsen
Sehr enttäuscht! Der Mann hat mich am Telefon angeschrien. Danke! Die sind eigentlich da, die Menschen zu helfen, wäre ganz schön das die Mitarbeiter auch nett wären.
Cruel Coroner
09.10.2023
Landesarbeitsgericht Niedersachsen
Optisch halt nicht besonders toll, allerdings wurde mein Anliegen dort stattgegeben, ansonsten freundliche Leute, die hier ihr Werk erledigen
John Schäfer
18.09.2023
Landesarbeitsgericht Niedersachsen
Sehr schönes neues Gebäude. Alles leicht zu finden.
Thomas Peters
17.09.2023
Landesarbeitsgericht Niedersachsen
Sehr gute Orientierung durch aktuelle Tafel/Anzeige im Foyer. Immer ruhige und hilfsbereite Justizmitarbeiter, die trotz immer wiederkehrender dummer Sprüche, gelassen und freundlich bleiben. Es fehlt leider ein Separee für Nichtjuristen.
Hubert Merten
14.09.2023
Landesarbeitsgericht Niedersachsen
Nach den Geschäftsverteilungsplan 2022 muss der Präsident Wilhelm Mestwerdt nur maximal 20 Fälle pro Jahr bearbeiten!!! Bei einer Vergütung wohl nach R 6 (also monatlich zurzeit wohl ein Grundgehalt von 10.208,49 € zuzüglich Zulagen plus lebenslanger Pension) für mich unfassbar! Was ist der Grund? Eventuell eine Überbesetzung beim Landesarbeitsgericht, zu viele Richter? Präsident for holiday? Oder fällt jemanden eine andere Erklärung ein? Wie lange muss ein normaler Steuerzahler für so etwas arbeiten?
Florian Reinholz
31.08.2023
Landesarbeitsgericht Niedersachsen
Schickes, modernes Gebäude! Kein Vergleich zu Braunschweig. Für das Gebäude und das setup gibt's 4 Sterne. Für den Anlass muss ich als AG aber pauschal einen Stern abziehen.
Dirk Darimont
22.08.2023
Landesarbeitsgericht Niedersachsen
Sehr nette Kollegen von der Justiz, welche die Zutrittskontrolle machen.Gebäude mit eigener Tiefgarage. Alles sehr modern und übersichtlich angelegt.
Jana S.
11.08.2023
Landesarbeitsgericht Niedersachsen
Nach §626 BGB können fristlose Kündigungen nur binnen einer Frist von zwei Wochen ab Kenntnis ausgesprochen werden. Dr. Voigt missachtet meines Erachtens dieses Gesetz. Er lässt die Frist ggfs. bei neuem Zuruf noch einmal beginnen. Er hat meines Erachtens wohl nicht begriffen, dass Kenntnis auch Kenntnis bedeutet. Bei ihm ist das volle Glas ein weiteres Mal auffüllbar, vgl. Sa 249/21.

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