Die Bäckerei in Bauernhand - Öhringen Marktplatz Marktpl. 5, 74613 Öhringen

Die Bäckerei in Bauernhand - Öhringen Marktplatz

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Eigenschaften

  • Rollstuhlgerechter Eingang
  • Rollstuhlgerechter Parkplatz
  • Einkaufen im Geschäft
  • Lieferdienst
  • Speisen vor Ort
  • Zum Mitnehmen
  • Frühstück

Empfohlene Bewertungen

Jenny Löwenherz
22.10.2023
Die Bäckerei in Bauernhand - Öhringen Marktplatz
Ein sehr netter Verkäufer. Heiße Schokolade war sehr lecker. Das was ich gegessen habe(Butterbrezel und eine Käsebrezel), waren auch sehr gut. Sehr schöner Laden :)
Nicoleta Steriean
11.10.2023
Die Bäckerei in Bauernhand - Öhringen Marktplatz
Mega lecker !!!Ich kann nur empfehlen!!!❤️
RoPh
23.08.2023
Die Bäckerei in Bauernhand - Öhringen Marktplatz
Arrogantes überfordertes Personal mit unfreundlichkeit geschmückt. Keine Kenntnisse über den eigenen Service der dort angeboten wird, bestellte Produkte werden zwar in Tüten jedoch auf dem Fußboden bis zur Abholung aufbewahrt, sehr Geschmackvoll ☹️ *Ironie OFF*
Mr. Andruschka
13.08.2023
Die Bäckerei in Bauernhand - Öhringen Marktplatz
Freundlich GesprächsbereitKaffee u Kuchen waren sehr gutSchon mehrmals da gewesen wo in Öhringen schon alles zu war positiv vorzuheben ! Weiter so….
Wilfrid Herrmann
11.08.2023
Die Bäckerei in Bauernhand - Öhringen Marktplatz
Sehr gute Auswahl an Backwaren und belegten Brötchen... freundliche Bedienung am Tresen... Tische sauber...
Natascha E.
04.08.2023
Die Bäckerei in Bauernhand - Öhringen Marktplatz
Große Auswahl an Backwaren, belegten Brötchen und süßem Gebäck. Des Weiteren findet sich eine Auswahl an Kuchen.Schöne Sitzgelegenheiten und angenehmes Ambiente. Jederzeit freundliche und hilfsbereite Mitarbeitende.
M S
26.07.2023
Die Bäckerei in Bauernhand - Öhringen Marktplatz
Qualitativ super Backwaren. Ob Frühstück, Kuchen oder Brot für abends - alles absolut eine Empfehlung wert. Das Ambiente gefällt, hier setzt man sich auch gerne mal hin
B M
23.07.2023
Die Bäckerei in Bauernhand - Öhringen Marktplatz
Bevor wir zur Qualität der Speisen kommen, berichte ich über die Relevanz, die diese Filiale den behördlichen Anordnungen hinsichtlich der Corona Verordnung beipflichtet. Den Mitarbeitern scheint es völlig egal zu sein, ob Kunden jenseits ihrer Tische Masken tragen oder nicht. Schlimmer noch: Während meines Besuches liefen beide anwesenden Mitarbeiterinnen zeitweise ohne Maske im Gastraum herum, und wenn sie ihre Maske trugen, bedeckte diese lediglich den Mund, nicht deren Nasen. Eine andere Rezension berichtet davon auch, es scheint dem Betreiber also völlig gleichgültig zu sein. Zudem liegen zwar Formulare zur Abgabe der Kontaktdaten aus, allerdings sind diese seitens Bäckerei nicht konform mit der Verordnung. Die Fragebogen werden nicht vom Personal eingesammelt sondern müssen in eine Box gelegt werden, auf die alle Kunden Zugriff haben. Die kontrollierenden Behörden hätten hier ihre Freude...Zur Qualität der Speisen: Ich hatte ein süßes Stück, meine Begleitung eine Schwarzwälder Kirschtorte. Wir waren überrascht über den günstigen Preis. Das war allerdings mit der Probe der Speisen kein Wunder mehr. Das süße Stück war trocken, alles andere als frisch und wurde auch meinen Erwartungen hinsichtlich der Füllung nicht im geringsten gerecht. Die Torte meiner Begleitung war ebenfalls trocken und geschmacklich ebensowenig lobenswert. Die üblicherweise in einer Schwarzwälder Kirschtorte auffindbaren Kirschen fanden sich als eine pampige Masse wieder, die mehr an gepresste rote Beete erinnert - optisch wie geschmacklich. Eine Vorstellung davon liefern hoffentlich meine angehängten Bilder.Zur Hygiene: Der Reinigungplan auf der Toilette wurde zuletzt im am 18.05.2020 aktualisiert. Mein Besuch war am 16.06.2020. Im Gastbereich lag ein Haufen mit Dreck und Krümeln vom Kehren, welcher auch während der Dauer meines Besuches über eine Dreiviertelstunde hinweg nicht entfernt wurde. Hinter der Theke standen offene Müllbeutel achtlos auf dem Boden, ebenso ein Bezug für ein Nasswischer.Die Location ist eigentlich ganz nett, aber was die Mitarbeiter und der Betreiber daraus machen ist für mich die Definition von inakzeptabel.
BlueDEVIL201
23.07.2023
Die Bäckerei in Bauernhand - Öhringen Marktplatz
Leider sehr Behinderten feindlichWir wollten da was trinken um Medikamente zu nehmen und halt ein päuschen zu machen weil der assistenzhund angeschlagen hatWir durften mit den Assistenzhund leider nicht rein obwohl wir alle Nachweise dabei hatten dass es sich um einen assistenzhund handeltDer Hund ist ausgebildet um bei einen bevorstehenden Herzanfall früh genug zu warnen damit die Medikamente genommen werden können um einen Besuch im Krankenhaus zu vermeidenDas Personal war sehr unhöflich wir haben es auch erklärt aber das hat das Personal nicht interessiert und wir wurden rausgeworfenZum Hund selbstEs handelte sich um einen MalteserAlso erstens klein, zweitens verliert der keine Haare und macht auch bei Allergiker nichts weil ein Malteser kein unterfell hatZum Glück gab es schräg gegenüber ein Café wo wir herzlich empfangen wurden und die Medikamente nehmen konnten und die Pause machen konntenDas hätte auch anders ausgehen können….Nachtrag zu eurer AntwortWie wäre es mit InformierenGesetzlich dürft ihr niemanden mit Assistenzhund den Zutritt verwehrenEs greift seit dem 1. Juli 2021 die neue Regelung des § 12e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Danach sind alle Betreiber*innen einer typischerweise für den allgemeinen Publikumsverkehr öffentlich zugänglichen Anlage oder Einrichtung verpflichtet, Menschen mit Behinderung, die auf einen Assistenzhund angewiesen sind, den Zutritt nicht wegen der Begleitung durch einen Hund zu verweigern. Hierunter fallen u.a. Arztpraxen, Freizeiteinrichtungen, Friseursalons sowie Einrichtungen des Einzelhandels und der Gastronomie. Danach gilt eine Einschränkung der Duldungspflicht nur dann, wenn der Zutritt mit Assistenzhund eine unverhältnismäßige oder unbillige Belastung für die Betreiber*innen darstellen würde.Für den Fall, dass Betreiber*innen dieser Verpflichtung nicht nachkommen, besteht für Betroffene die Möglichkeit, sich an die auf der Grundlage des § 16 BGG eingerichtete Schlichtungsstelle beim Bundesbehindertenbeauftragten zu wenden und ein kostenloses außergerichtliches Schlichtungsverfahren in die Wege zu leiten.

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Marktpl. 5, 74613 Öhringen
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